Rettungsdienst

Zu den Aufgaben des Rettungsdienstes zählt die Notfallrettung und der Krankentransport.

 

Notfallrettung

 

Die Notfallrettung beinhaltet insbesondere bei Notfallpatienten die Einleitung von Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens oder zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden, sie transportfähig zu machen und unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Einrichtung zu befördern. Notfallpatienten sind Kranke oder Verletzte, die sich in Lebensgefahr befinden oder bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht umgehend medizinische Hilfe erhalten.

 

Krankentransport

 

 

Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern.

 

Rahmenbedingungen

 

Zur Durchführung dieser Aufgaben stehen uns verschiedene Einsatzfahrzeuge als Rettungsmittel zur Verfügung. Welches Rettungsmittel in einem Notfall zum Einsatz kommt, entscheidet der Disponent der Rettungsleitstelle.
In der Regel werden in medizinischen Notfällen Patienten von einem Rettungsassistenten in einem Rettungswagen versorgt und befördert. Erfordert es der Zustand des Patienten, wird zusätzlich ein Notarzt eingesetzt.

Gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen sind wir Malteser durch entsprechende Vereinbarungen mit unseren Rettungsfahrzeugen in die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung eingebunden.

In Rettungswachen werden die festgelegten Rettungsmittel der Notfallrettung sowie des Krankentransports mit dem erforderlichen Personal vorgehalten.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach dem neuesten Stand der Notfallmedizin aus- und fortgebildet und unsere Rettungsmittel entsprechen stets den Regeln der Technik und dem aktuellen Stand der Notfallmedizin.

Unsere Rettungswachen sind größtenteils als „Lehrrettungswachen“ anerkannt. Die Lehrrettungswachen sind Teil eines Rettungsdienstbereiches, in welchem auch ein Notarztdienst eingerichtet ist.

Die Lehrrettungswachen sind vom Sozialministerium Baden-Württemberg anerkannt. Sie stellen sicher, dass die Praktikanten/Auszubildenden in allen für ihre spätere Tätigkeit/Berufsausbildung wesentlichen Kenntnissen und Fertigkeiten unterwiesen werden und ihnen ausreichend Möglichkeit gegeben wird, das in den vorherigen Ausbildungsabschnitten Gelernte praktisch anzuwenden.

 

Bereits 1998 haben wir bundesweit ein Qualitätsmanagement-System (QM-System) im Rettungsdienst eingeführt und sind seitdem entsprechend nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.