Angebote für Menschen mit Demenz

Hilfe für Menschen mit Demenz, Angehörige und Pflegende

Jeder Mensch ist einzigartig. Er möchte am Leben teilhaben, sich einbringen, geachtet, respektiert und würdevoll begleitet werden. Er möchte Trost und Zuspruch erfahren und sein Leben selbstbestimmt gestalten können. Deshalb arbeiten wir auf Basis der Palliativen Philosophie nach Silviahemmet: Personenzentriert, kommunikativ, teamorientiert und gemeinsam mit den Angehörigen.

Wir Malteser haben vielfältige Erfahrungen in der Begleitung und Versorgung von Menschen mit Demenz und in der Unterstützung ihrer Angehörigen.

Wenn Sie einen Angehörigen haben, der an Demenz leidet, stellen Sie sich sicher oft diese Fragen:

  • Wann konnten Sie das letzte Mal unbesorgt zu einer Veranstaltung gehen?
  • Wann haben Sie sich das letzte Mal Ihren Hobbys gewidmet?
  • Machen Sie sich Sorgen, sobald Sie das Hausverlassen und Ihren Angehörigen alleine lassen müssen?
  • Wer hört Ihnen zur, wenn Sie die Sorgen um Ihren demenzkranken Angehörigen quälen?

Der Entlastungsdienst für Angehörige von Menschen mit Demenz unterstützt die Angehörigen von demenzkranken Menschen, damit Sie ihren persönlichen Bedürfnissen nachkommen können.

 

Unsere Unterstützung für Sie:

Unsere Unterstützung für Sie:

Die qualifizierten Demenzbegleiter/innen unseres Dienstes kümmern sich stundenweise um Ihre Angehörigen in deren gewohnter Umgebung. Diese Zeit können Sie für sich nutzen, denn Sie wissen Ihren Angehörigen in guten Händen. Die gewünschte Form der Entlastung – der zeitliche Umfang – richtet sich nach Ihren Bedürfnissen und denen Ihres Angehörigen.

Denkbare Aktivitäten sind zum Beispiel:

  • Gespräche
  • Spaziergänge, kleinere Ausflüge
  • Begleitung zum Arzt
  • Begleitung zum Einkauf
  • Aufgreifen von (früheren) Hobbys und Interessen

 

Daneben stehen Ihnen unsere Demenzbegleiter als Ansprechpartner für Ihre Sorgen und Nöte rund um die Betreuung Ihres Angehörigen zur Verfügung.

Rahmenbedingungen - Kosten

Rahmenbedingungen - Kosten

Die Kosten für den Entlastungsdienst können bei den Pflegekassen geltend gemacht werden. Unsere Arbeit erfolgt auf der Grundlage des § 45b SGB XI (Soziale Pflegeversicherung). Hierzu beraten wir Sie gerne.

Dieses Angebot wird unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.

Den Alltag mit Demenz gestalten - weitere Informationen

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